AKTUELL: KEINE Maskenpflicht außerhalb des Schulgebäudes bei Mindestabstand (1,5m)

Ab Donnerstag, 22.10., gilt, dass in den Pausen auf dem Schulgelände AUSSERHALB des Gebäudes KEINE Maskenpflicht besteht, wenn ein MINDESTABSTAND von 1,5m eingehalten wird.

Werden Mindestabstände nicht eingehalten, gilt die Maskenpflicht weiterhin. Die Regelung gilt im gesamten erweiterten Schulgelände, siehe hier:

Ende Gelände? Erst ab Brückentorhalle. Das Schulgelände bezieht ab sofort den Gehweg von der Richthofenplattform bis zur Brückentorhalle ein. Auf diesem Weg ist Schulgelände und es besteht Maskenpflicht (Ausnahmen s.o.). Wir weisen alle Schulangehörigen darauf hin und bitten vor allem die Klassen auf dem Weg vom/zum Sportunterricht, sich daran zu halten.