Am Dienstag, 24.10., bildete sich das Kollegium im Rahmen eines Pädagogischen Tages zum Thema “Nachteilsausgleich” fort. Ursache ist, dass die Schule auch Schülern mit verschiedenen Beeinträchtigungen gerecht werden möchte, sodass eine fundierte Weiterbildung nötig ist, um sinnvolle Maßnahmen umsetzen zu können.
Unter einem Nachteilsausgleich versteht man, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf oder Behinderungen Hilfen erhalten, die das Anforderungsprofil unberührt lassen und sie in die Lage versetzt werden, diesem zu entsprechen, also dieselben Notenanforderungen erfüllen.
Zu diesem facettenreichen Thema waren verschiedene Referentinnen vom Regierungspräsidium, aus der Schulpsychologie, der Pädagogik und der Schulpraxis eingeladen. Es ging um die verschiedenen Formen von Nachteilen wie LRS, AD(H)S, Autismus und die Rahmenbedingungen und Anwendung von Nachteilsaugleichen in der Praxis.
Am Vormittag führten zwei Impulsvorträge in das Thema ein: Melanie Stumpf vom RP Stuttgart stellte aus rechtlicher Sicht Formen, Randbedingungen und Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs in der Oberstufe und im Abitur vor. Dr. Anke Treutlein vom Institut für Erziehungswissenschaften der Uni Stuttgart referierte Grundsätzliches aus pädagogischer Sicht zum Thema und zu denkbaren Maßnahmen. Ziel eines Nachteilsausgleichs ist die Trennung von Beeinträchtigung und Leistungsvermögen, indem die Beeinträchtigungen möglichst ausgeglichen werden.
Am Nachmittag konnten die Lehrkräfte in zwei Blöcken aus jeweils vier Themen auswählen: LRS, Autismus, Mutismus, psychische Störungen, AD(H)S, zu denen jeweils Expertinnen eingeladen waren. Anschließend besprachen die Klassenleitungsteams für ihre Klasse mögliche Fälle und Anwendungsbereiche.